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Personelle Abbauverpflichtungen

Aufgrund verschiedener Beschlüsse des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere im Zuge der Reform „Verwaltung 21“, unterlag der Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bislang einem erheblichen Stellenabbau, der sich ursprünglich bis in das Jahr 2022 erstrecken sollte. Insgesamt waren über alle drei Verwaltungen hinweg, bezogen auf das Referenzjahr 1993, ursprünglich 3 155 Stellen abzubauen.

So mussten in den Jahren 1993 bis 2018 in der Landwirtschaftsverwaltung 1 233 Stellen (rd. 24 % des gesamten Stellenpotenzials) eingespart werden. Insgesamt wurde der Stellenbestand des Jahres 1993 in der Landwirtschaftsverwaltung um ein Viertel reduziert.

Zusätzlich zu diesen Abbauverpflichtungen reduzierte sich die Stellenzahl durch die Umsetzung von Stellen zum am 1. Januar 2020 gegründeten Staatsbetrieb „Bayerische Staatsgüter“. Zudem waren durch die Errichtung der Bereiche 6 – Ernährung und Landwirtschaft – bei den Regierungen Stellen in den Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration umzusetzen.

Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung hat im Zeitraum 1993 bis 2018 868 Stellen (rd. 42 %) eingespart. Insgesamt wurden damit etwas weniger als die Hälfte der im Jahr 1993 vorhandenen Stellen abgebaut.

Die Forstverwaltung hat von 1993 bis 2018 rd. 859 Stellen (ca. 28 %) für Beamte und Arbeitnehmer (ohne Waldarbeiter) eingespart. Insgesamt wurde die Zahl der Stellen gegenüber dem Jahr 1993 – nicht nur durch Stellenabbau, sondern auch durch Ausgliederung des Staatsforstbetriebs und Umressortierung – um rd. 60 % vermindert; auf den Stellenabbau entfallen etwa 30 %.

Mit dem Haushaltsgesetz 2019/2020 wurde der Stellenabbau modifiziert. Die ab 2019 ursprünglich noch für den Abbau vorgesehenen 128 Stellen können in andere Aufgabenbereiche umgesetzt und ggf. kostenneutral umgewandelt werden und stehen dann dauerhaft wieder zur Verfügung (davon 21 in der Landwirtschaftsverwaltung, 56 in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung und 51 in der Forstverwaltung).